Altlasten und Abfall
Grundwasser, Bäche, Flüsse, Seen, fruchtbarer Boden und die Luft werden durch sorglosen und unkontrollierten Umgang mit Abfällen und schadstoffhaltigen Substanzen gefährdet. Die heutige Gesetzgebung der Schweiz verhindert grösstenteils eine Gefährdung dieser wertvollen Ressourcen, doch dies war nicht immer so. Noch bis ins Jahr 2000 war die Ablagerung von Siedlungsabfällen offiziell erlaubt und viele Gemeinden verfügten über eigene Abfalldeponien.
Seit dem Inkrafttreten der Altlasten-Verordnung im Jahr 1998 sind die Kantone und Bundesbehörden dazu verpflichtet, einen öffentlich ersichtlichen Kataster von belasteten Standorten zu führen. Ein im Kataster eingetragener Standort bedeutet jedoch noch nicht, dass von diesem eine Gefährdung der Umwelt ausgeht. Eine Grosszahl von Standorten sind lediglich eingetragen, um bei einem Bauvorhaben die korrekte Entsorgung von belastetem Untergrund bzw. eingelagerten Abfällen zu gewährleisten. Besteht jedoch der Verdacht, dass von den vorhandenen Belastungen eine Gefährdung eines Schutzgutes (Grundwasser, oberirdische Gewässer, Boden oder Luft) ausgeht, kann die zuständige Behörde eine Voruntersuchung anordnen. Diese Untersuchung soll klären, ob ein Standort wirklich belastet ist und ein Überwachungs- oder Sanierungsbedarf besteht. Von einer Altlast spricht man lediglich im Falle eines Sanierungsbedarfs.
Die pegeol ag kann Sie in folgenden Fällen unterstützen:
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Behördenkontakte und Beratung
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Durchführung von historischen, technischen oder abfallrechtlichen Untersuchungen
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Detailuntersuchungen, Erarbeiten von Sanierungsprojekten
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Fachliche Begleitung von Sanierungsarbeiten oder Aushub von belastetem Untergrund
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Erstellung von Aushub- und/oder Entsorgungskonzepten gemäss VVEA (Abfallverordnung)
Ihre Ansprechperson: Pascal Koch